6. Oktober 2022
Antrag auf Heizkostenzuschuss 2022/2023

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niderösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen bis spätestens 31. März 2023 zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind im Internet unter folgendem Link abrufbar:

https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html