Sachliche Kritik ist ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie und wird von uns stets geschätzt. Leider sehen wir uns jedoch auch mit unsachlichen und unbegründeten Vorwürfen konfrontiert, die in der heutigen Zeit häufig als Teil von sogenannten „Dirty Campaigning“
auftreten.
Eine Person aus einer Nachbargemeinde hat wiederholt über das Maß der sachlichen Auseinandersetzung hinausgehende Kritik an der Gemeindeführung geübt.
Diese Person hat zahlreiche Anzeigen an die Gemeinde, die Bezirkshauptmannschaft, die Landeshauptfrau sowie an weitere private Stellen gerichtet.
Im Rahmen dieser Auseinandersetzung wurde von dieser Person auch eine umfassende Anzeige an die Gemeinde-Aufsichtsbehörde erstattet, die eine detaillierte Stellungnahme des Landes Niederösterreich zur Folge hatte.
Diese Stellungnahme, datiert auf den 27. Mai 2024, bestätigt die vollumfängliche Rechtskonformität der Arbeit unserer Gemeinde. Wir veröffentlichen diese Stellungnahme hiermit, um den öffentlichen Diskurs zu bereichern und die Richtigkeit unserer Handlungen zu untermauern.
Trotz der klaren Entkräftung aller unbegründeten Vorwürfe, die der betreffenden Person bekannt sind, werden weiterhin falsche Behauptungen aufgestellt und entsprechende Anzeigen eingereicht. Dies wirft die Frage auf, ob hier möglicherweise die
Tatbestände der Verleumdung gemäß § 297 StGB sowie der üblen Nachrede gemäß § 111 Abs. 1 StGB erfüllt sind.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass auf Seite 5 der Stellungnahme erwähnt wird, dass versucht wird, einen privaten Parkschaden von der Landesregierung erstatten zu lassen.
Wir möchten betonen, dass vorsätzliche Falschbehauptungen strafbare Delikte darstellen und bei Überschreitung der zumutbaren Grenzen, wie zuletzt im Fall des Gemeinderats Uwe Dingeldey, zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit.