Bevor auf einem Grundstück gebaut, erweitert, verändert oder kleinere Bauwerke errichtet werden, sollte jedenfalls rechtzeitig Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen werden.

Nach der in Niederösterreich geltenden Bauordnung bedarf grundsätzlich nahezu jedes Bauvorhaben einer baurechtlichen Beurteilung durch die Behörde. Das betrifft nicht nur Wohnhäuser, Garagen oder Zubauten, sondern je nach Art, Größe und Ausführung auch kleinere Bauwerke wie Gartenhütten, Einfriedungen, Carports, Stützmauern, Überdachungen, sonstige bauliche Anlagen.
Ob ein Vorhaben bewilligungspflichtig, meldepflichtig oder im Einzelfall von einer formellen Bewilligung ausgenommen ist, hängt immer von den konkreten Umständen ab – jeder Fall ist einzeln zu beurteilen. Allgemeine Annahmen wie „das ist nur klein“, oder „das steht nur im Garten“ bieten keine verlässliche rechtliche Grundlage.

Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Bauamt schafft Rechtssicherheit und hilft, unnötige Kosten, Verzögerungen oder spätere baubehördliche Probleme zu vermeiden. So können wichtige Fragen rechtzeitig geklärt werden, bevor Planungen weitergeführt oder Arbeiten begonnen werden.
Zur ersten Orientierung steht Ihnen auf unserer Homepage ein Bauratgeber zur Verfügung. Er bietet einen hilfreichen Überblick, ersetzt jedoch nicht immer das persönliche Gespräch mit dem Bauamt.

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen oder Fragen haben, nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne.